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Mitgliedschaft
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- Steffen Heinzelmann
- 22. September 2024
- 17:07
Werde Mitglied bei uns!
Mit Deinem Beitritt zum SV Bergfelden e.V. erkennst Du die gültigen Satzungen, Ordnungen und Beitragsregelungen des Vereins sowie seiner Abteilungen als verbindlich an.
Unsere Vereinssatzung kannst Du jederzeit einsehen.
Als Mitglied besteht für Dich gemäß Satzung die Pflicht, Arbeitsdienste zu leisten. Die Anzahl der zu erbringenden Stunden wird jährlich von der Vorstandschaft festgelegt, basierend auf den aktuellen Erfordernissen.
Mitglied werden
Du hast die Möglichkeit, direkt online über unsere DFB-Seite einen Mitgliedsantrag zu stellen (empfohlen), oder Du kannst Dir einen Mitgliedsantrag herunterladen und diesen anschließend ausfüllen.
Dein Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt seit dem 01.01.2014, lt. Beschluss der Mitgliedsversammlung vom 21. März 2014:
Erwachsene
passiv-
Kameradschaft und Zusammenhalt
Erwachsene
aktiv-
Kameradschaft und Zusammenhalt
-
Fußball, Tischtennis, Badminton, Aerobic, Turnen, Volleyball, Wandern
-
Hallen- und Sportplatznutzung (Training)
Kinder & Jugendliche
bis 18 Jahre-
Kameradschaft und Zusammenhalt
-
Fußball, Tischtennis, Badminton, Aerobic, Turnen, Volleyball, Wandern
-
Hallen- und Sportplatznutzung (Training)
Vereinssatzung
Unsere aktuelle Vereinssatzung kannst du dir über den nachfolgenden Button herunterladen.
Kündigung
Für den Fall des Austritts aus unserem Verein weisen wir darauf hin, dass dieser nach § 5, Abs. 6, der Satzung nur schriftlich für den Schluss eines Kalenderjahres zulässig und spätestens sechs Wochen zuvor der Vorstandschaft gegenüber zu erklären ist. Zum 31.12. endet in diesem Fall auch die Beitragspflicht.